Praxis Klaudia Switkowska

Praxis für Neurologie und Psychiatrie in Castrop Rauxel

Begutachtungen, Privatpatienten, Selbstzahler

Herzlich willkommen in der Praxis Klaudia Switkowska, Ihrer Praxis für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Unsere Leistungen sowie Begutachtungen auf diesen Fachgebieten bieten wir für Privatpatienten und Selbstzahler an. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen eine kompetente und ehrliche Diagnostik und Behandlung zu bieten. Während unseres langjährigen Bestehens haben wir uns ein fundiertes, medizinisches Wissen angeeignet. So können wir gewährleisten, dass Ihr medizinisches Gutachten objektiv und ganzheitlich erstellt wird.

Über mich

Switkowska

Klaudia Switkowska

Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Als Fachärztin verfüge ich über ein tief reichendes Wissen auf meinen Fachgebieten. Ich biete meinen Patienten ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und gehe dabei auf die individuellen Bedürfnisse ein. Im Rahmen meiner Tätigkeit ist es wichtig, die Empathie gegenüber den Patienten und die medizinische Objektivität voneinander abzugrenzen, um optimale Ergebnisse zu erlangen. Dieser Herausforderungen stelle ich mich immer wieder gerne. Dabei betrachte ich meine Patienten stets ganzheitlich.

Lebenslauf


Lebenslauf Klaudia Switkowska

06/2014 Facharzturkunde für Neurologie
12/2010 Facharzturkunde für Psychiatrie und Psychotherapie
07/2005 Deutsche Approbation
11/2004 Polnische Approbation
08/2003 Abschluss-Diplom Medizinische Akademie Stettin

Gutachten

Die Erstellung von medizinischen Gutachten und die einhergehenden Untersuchungen unterscheiden sich grundlegend von der Behandlung bei Ihrem Hausarzt. Natürlich bringen Sie Erwartungen an ein entsprechendes Ergebnis unserer Untersuchung mit. Wir als Behandler müssen uns bei der Begutachtung an gewisse Vorschriften halten und stets objektiv und emotionsfrei bestimmte Sachverhalte klären und entsprechend bewerten. Dabei möchten wir Ihnen jedoch immer das Gefühl geben, dass Sie bei uns willkommen sind, wir Ihnen Respekt entgegenbringen und Sie eine faire und ehrliche Begutachtung erhalten.

Gebiete der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Es wird zwischen zwei Arten von Gutachten unterschieden. Dem Zustandsgutachten und dem Zusammenhangsgutachten. Bei einem Zusammenhangsgutachten für die gesetzlichen Unfallversicherungen ist der Zusammenhang von einem Unfall, der Gesundheitsschädigung des Patienten und der resultierenden Folgen zu ermitteln.

Bei einem Zustandsgutachten müssen gestellte Diagnosen und damit verbundene Leistungseinschränkungen herausgestellt werden. Dabei kommt es nicht auf die Zusammenhänge an. Zu diesen Zustandsgutachten gehören unter anderem von der gesetzlichen Rentenversicherung beauftragte Rentengutachten. Hier wird auf Grundlage von gestellten Diagnosen ein negatives und ein positives Leistungsbild erstellt.
In dem negativen Leistungsbild werden Tätigkeiten aufgeführt, die aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr auszuüben sind. Das positive Leistungsbild beschreibt die restlichen Tätigkeiten, die der Begutachtete noch ausüben kann.
Ausschlaggebend ist die zeitliche Spanne, in der die in dem positiven Leistungsbild aufgeführten Tätigkeiten, noch ausgeübt werden können. Eine volle Erwerbsunfähigkeit kann nur vorliegen, wenn die Tätigkeiten nicht länger als 3 Stunden am Tag ausgeführt werden können. Das bedeutet, dass Rentengutachten auf das Leistungsbild abgestimmt auszustellen sind. Es muss berücksichtigt werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungseinschätzung von 3 bis unter 6 Stunden bereits zu Rentenansprüchen führen kann.

Private Unfall- und Krankenversicherung

Bei der privaten Unfallversicherung werden Unfallfolgen an Extremitäten und anderen paarigen Organen nach der Gliedertaxe bestimmt. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung wird hier der Invaliditätsgrad in Prozent angegeben. Die Prozentsätze der gesetzlichen und privaten Versicherungen unterscheiden sich bei gleichem Schadensfall voneinander. Die jeweiligen Sätze können entsprechenden Tabellen entnommen werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erstellung von Gutachten für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist sehr anspruchsvoll. Zum einen wird das Berufsbild bei der Erstellung beachtet, zum anderen werden die verschiedenen spezifischen Teiltätigkeiten bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt.
Grundlage für die Gutachten sind die Gesetzeslage und die Bedingungen der Versicherung. Hierbei wird meist die klassische Definition der Berufsunfähigkeit angewendet. Diese besagt, dass die versicherte Person nachweislich berufsunfähig ist, wenn die Ausübung der bisherigen Tätigkeit aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder Kräfteverfalls auf nicht absehbare Zeit nicht zu mindestens 50% auszuüben ist.
Bei der Begutachtung ist der prozentuale Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen. Die genaue Angabe des Grades wird normalerweise von dem Versicherer durchgeführt. Grundlage für diese Angabe sind die konkreten Ergebnisse des Gutachters.

Versorgungsmedizinische Gutachten

Versorgungsmedizinische Gutachten befassen sich mit der objektiven Bewertung von Schädigungsfolgen, der Anerkennung einer Gesundheitsstörung oder der Feststellung eines Nachteilsausgleichs. Ergänzend bestimmen versorgungsmedizinische Gutachten den Grad der Hilflosigkeit im Hinblick auf einen eventuellen Pflegegrad. Es wird zwischen ursächlichen Zusammenhängen und der Tatsachenermittlung unterschieden, um objektive Begutachtungen zu ermöglichen.

Arbeitsunfähigkeitsgutachten für verschiedene Träger (auch öffentliche)

Man spricht von Arbeitsunfähigkeit, sobald der Arbeitnehmer seine Tätigkeit, die er vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeführt hat, nicht mehr, beziehungsweise nur unter dem Risiko einer Verschlechterung seines Zustands, ausüben kann.
Bei einer Bewertung sind die Bedingungen und Besonderheiten der bisherigen Tätigkeit zu beachten. Es wird außer Acht gelassen, ob der Begutachtete in der Lage ist, eine andere Tätigkeit zu verrichten. Eine Arbeitsunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn ein Krankheitszustand noch nicht so gravierend ist, dass er die Arbeit behindert, aber eine weitere Ausübung der Tätigkeit zu einer Verschlechterung der Krankheit führt und somit eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen würde.
Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen liegt vor, wenn eine Erkrankung die Ausübung von leichten Tätigkeiten in einem zeitlichen Rahmen, für die sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben, behindert wird. Es wird nicht beachtet, welche Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit verrichtet wurde.
Bei den privaten Krankenversicherungen liegt eine Arbeitsunfähigkeit erst vor, wenn die betroffene Person zu 100% nicht mehr in der Lage ist, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuführen.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss dann erstellt werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnte.

Privatgutachten auf verschiedenen Gebieten

Privatgutachten, also von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern beauftragte Gutachten, Gerichtsgutachten nach §109 und einige weitere Gutachten, nennt man Parteigutachten. Die Mehrzahl von Gerichtsverfahren fällt jedoch nicht in diese Definition.
Den Auftraggebern ist bei dieser Art der Gutachten besonders daran gelegen, die Sachverhalte gründlich zu klären. Dadurch soll verhindert werden, dass im Zuge von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren aufwendige Mehrkosten entstehen.

Gewissenhaftigkeit

Uns ist sehr daran gelegen, unsere Arbeit umfassend zu verrichten und dabei Sachverhalte stets objektiv zu bewerten. Wir betrachten unsere Patienten gewissenhaft und ganzheitlich.

Kompetenz

Eine strukturierte Arbeitsweise, stetige Fort- und Weiterbildungen und jahrelange Expertise garantieren unseren Patienten objektive und kompetente Gutachten.

Empathie

Bei uns steht der Patient im Mittelpunkt. Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen und wir sind stets bemüht, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Ärztlicher Tätigkeitsschwerpunkt

Neurologie

Die Neurologie befasst sich mit dem Nervensystem des menschlichen Körpers und stellt ein sehr interessantes Gebiet der Medizin dar. Unter anderem befasst sich der Bereich mit folgenden Erkrankungen und Beschwerden:

  • – Morbus Parkinson
  • – Epilepsien
  • – Schwindel- und Gleichgewichtsstörungen
  • – Kopfschmerzen
  • – Gesichtsschmerzen
  • – Multiple Sklerose
  • – Rückenschmerzen
  • Psychiatrie

    Der Bereich der psychischen Belastungen und Traumata ist in den letzten Jahren immer weiter in den Fokus gerückt und gewinnt weiter an Relevanz. Wir behandeln unter anderem folgende Krankheitsbilder:

  • – Organische Störungen
  • – Depressionen, bipolare affektive Störung
  • – Verhaltensauffälligkeiten
  • – Persönlichkeits – und Verhaltensstörungen
  • Sollten Sie für Ihren Besuch in unserer Praxis eine Übersetzungs-Unterstützung (Dolmetscher) benötigen,
    beachten Sie bitte Folgendes:

    • es darf sich hierbei nicht um ein Familienmitglied handeln
    • gesetzlich verpflichtend ist die Begleitung durch einen Berufsdolmetscher
    • bei Bedarf einer Übersetzungsunterstützung melden Sie sich bitte frühzeitig in der Praxis
    • einen Kontakt zu Berufsdolmetschern vermitteln wir Ihnen gerne

    Anfahrt:

    Unsere Praxis liegt direkt am Busbahnhof Münsterplatz und ist somit optimal mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Zudem ist unsere Praxis barrierefrei und verfügt über gute Parkmöglichkeiten.

    VRR-Auskunft Anfahrt mit Bus und Bahn

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