Klaudia Switkowska
Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Begutachtungen, Privatpatienten

Herzlich willkommen in der Praxis Klaudia Switkowska, Ihrer Praxis für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Unsere Leistungen sowie Begutachtungen auf diesen Fachgebieten bieten wir für Privatpatienten an. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen eine kompetente und ehrliche Diagnostik und Behandlung zu bieten. Während unseres langjährigen Bestehens haben wir uns ein fundiertes, medizinisches Wissen angeeignet. So können wir gewährleisten, dass Ihr medizinisches Gutachten objektiv und ganzheitlich erstellt wird.

Über mich

Klaudia Switkowska

Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Als Fachärztin verfüge ich über ein tief reichendes Wissen auf meinen Fachgebieten. Ich biete meinen Patienten ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und gehe dabei auf die individuellen Bedürfnisse ein. Im Rahmen meiner Tätigkeit ist es wichtig, die Empathie gegenüber den Patienten und die medizinische Objektivität voneinander abzugrenzen, um optimale Ergebnisse zu erlangen. Dieser Herausforderungen stelle ich mich immer wieder gerne. Dabei betrachte ich meine Patienten stets ganzheitlich.

Lebenslauf Klaudia Switkowska

06/2014 Facharzturkunde für Neurologie
12/2010 Facharzturkunde für Psychiatrie und Psychotherapie
07/2005 Deutsche Approbation
11/2004 Polnische Approbation
08/2003 Abschluss-Diplom Medizinische Akademie Stettin

Gutachten

Die Erstellung von medizinischen Gutachten und die einhergehenden Untersuchungen unterscheiden sich grundlegend von der Behandlung bei Ihrem Hausarzt. Natürlich bringen Sie Erwartungen an ein entsprechendes Ergebnis unserer Untersuchung mit. Wir als Behandler müssen uns bei der Begutachtung an gewisse Vorschriften halten und stets objektiv und emotionsfrei bestimmte Sachverhalte klären und entsprechend bewerten. Dabei möchten wir Ihnen jedoch immer das Gefühl geben, dass Sie bei uns willkommen sind, wir Ihnen Respekt entgegenbringen und Sie eine faire und ehrliche Begutachtung erhalten.

Gebiete der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen Zustands- und Zusammenhangsgutachten. Zusammenhangsgutachten werden auf verschiedenen Rechtsgebieten erstellt. In den gesetzlichen Unfallversicherungen (GUV) ist z.B. festzustellen, ob zwischen einem Unfall, der Gesundheitsschädigung und den Folgen ein Zusammenhang besteht. Die Zustandsgutachten sind nur augenscheinlich weniger kompliziert, da in diesen Gutachten Diagnosen und die sich hieraus ergebenden Leistungseinbußen festzustellen sind. Die Zusammenhänge sind hierbei unerheblich.
Rentengutachten im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung gehören dazu. Der Gutachter erstellt anhand der Befunde und der hieraus resultierenden Diagnosen das sogenannte positive und negative Leistungsbild. Das negative Leistungsbild beschreibt Tätigkeiten, die die versicherte Person aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr ausüben kann. Das positive Leistungsbild bei Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung beschreibt das verbliebene Restleistungsvermögen. Es kommt hier darauf an, in welchem zeitlichen Umfang die in Frage kommenden Tätigkeiten des positiven Leistungsbildes ausgeführt werden können. Eine volle Erwerbsminderung setzt voraus, dass die versicherte Person nicht in der Lage ist, die dem positiven Leistungsbild entsprechende Tätigkeit im Umfang von mindestens 3 Stunden pro Tag auszuführen. Rentengutachten sind somit auf das Leistungsbild auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und speziell auf die verrichtete Tätigkeit abzustellen. Bei den Gutachten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) muss berücksichtigt werden, dass die Einschätzung des Leistungsvermögens auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3 bis unter 6 Stunden bereits zu Rentenansprüchen führen kann, da in solchen Fällen die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes i.S. der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.

Private Unfall- und Krankenversicherung

Die Private Unfallversicherung bestimmt die Folgen von Unfällen an den Extremitäten und sonstigen paarigen Organen nach einer sogenannten Gliedertaxe (z.B. 3/7 Bein). Im Übrigen wird der Grad der Invalidität, also der Leistungsminderung prozentual angegeben. Die entsprechenden Prozentsätze im Bereich der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung und der GdS (GdS der Schädigung im Versorgungsrecht) unterscheiden sich in dem gleichen Schaden untereinander und sind ebenfalls den geltenden Tabellen zu entnehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Gutachten in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sind wesentlich komplexer. Es muss hierbei nicht nur das genaue Berufsbild berücksichtigt werden, sondern auch die einzelnen konkreten Teiltätigkeiten, die sich aus dem zu begutachtenden besonderen Fall ergeben.

Die gutachtliche Einschätzung der Berufsunfähigkeit (BU) setzt, ebenso wie bei allen gutachtlichen Fragen, Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der Versicherungsbedingungen voraus. Die meisten Versicherer wenden die klassische Definition der BU an. Demnach ist die versicherte Person nachweislich berufsunfähig, wenn sie infolge eines Unfalls, Krankheit oder Kräfteverfalls, nicht in der Lage ist, die bisherige Tätigkeit auf nicht absehbare Zeit ununterbrochen länger als 6 Monate zu mindestens 50% auszuüben.

Zu beurteilen ist der Grad der Berufsunfähigkeit, dargestellt in Prozentzahlen. Eine genaue Angabe des BU-Grades obliegt in der Regel dem Versicherer und wird aus den konkreten gutachterlichen Ergebnissen abgeleitet. In den einfachsten Fällen ergibt sich die Möglichkeit den Grad der BU auszurechnen, wenn eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten, derer Dauer und der Leistungseinschränkung der Einzeltätigkeiten möglich ist.

Versorgungsmedizinische Gutachten

Bei den versorgungsmedizinischen Gutachten geht es um die Bewertung von Schädigungsfolgen, die Anerkennung einer Gesundheitsstörung sowie die Feststellung eines Nachteilsausgleichs. Darüber hinaus befasst sich dieses Themengebiet mit der Einschätzung der Hilflosigkeit mit einem eventuellen Pflegezustand und die medizinische Beurteilung des Grades einer Behinderung. Die Begutachtung muss dabei individuell auf den Betroffenen abgestimmt sein. Zudem muss zwischen ursächlichen Zusammenhängen und der Tatsachenermittlung unterschieden werden, um ein angemessenes Gutachten erstellen zu können.

Arbeitsunfähigkeitsgutachten für verschiedene Träger (auch öffentliche)

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben, so dass es unbeachtet bleibt, ob der Arbeitnehmer noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) liegt die Arbeitsunfähigkeit (AUF) vor, wenn die betroffene Person in keiner Weise, das heißt zu 100% in der Lage ist die zuletzt ausgeübte konkrete Tätigkeit auszuführen.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Sofern ein Verkehrsteilnehmer durch seinen körperlichen und geistigen Zustand nicht in der Lage ist in verschiedenen Situationen angemessen zu reagieren und somit andere Teilnehmer potentiell gefährdet, muss dieser einer verkehrsmedizinischen Begutachtung unterzogen werden.

Privatgutachten auf verschiedenen Gebieten

Gutachten im Auftrag von gesetzlichen und privaten Versicherungsträgern, Privatgutachten, Gerichtsgutachten nach §109 SGG und einige andere sind sogenannte Parteigutachten, da sie von einer Partei in Auftrag gegeben werden. Die überwiegenden Gerichtsgutachten erfüllen diese Merkmale nicht.

Parteigutachten bedeutet in diesem Fall nicht parteiisch, da den Auftraggebern daran besonders gelegen ist, die Sachverhalte gründlich zu klären, da im Zuge aufwendiger Widerspruchs- und Gerichtsverfahren eine weitere Wahrheitsfindung erfolgen kann und aufwendige Nachverfahren Mehrkosten verursachen können.

Parteigutachten bedeutet in diesem Fall nicht parteiisch, da den Auftraggebern daran besonders gelegen ist, die Sachverhalte gründlich zu klären, da im Zuge aufwendiger Widerspruchs- und Gerichtsverfahren eine weitere Wahrheitsfindung erfolgen kann und aufwendige Nachverfahren Mehrkosten verursachen können.

Gewissenhaftigkeit

Unsere Praxis steht für Gewissenhaftigkeit und Ehrlichkeit. Wir lassen uns nicht von Emotionen leiten, sondern von der Vision objektiv Sachverhalte und Zusammenhänge zu verstehen und aufzuklären.

Kompetenz

Eine kompetente und schnelle Bearbeitung Ihres Gutachtens liegt uns am Herzen. Aus diesem Grund sind uns regelmäßige Fortbildung und eine strukturierte Arbeitsweise sehr wichtig, damit wir Ihr Gutachten innerhalb von 4-6 Wochen erstellen können. 

Empathie

Sie stehen bei uns im Mittelpunkt und sind jederzeit mit Ihren Fragen und Anregungen willkommen. Wir haben ein offenes Ohr für die Schicksale unserer Patienten und nehmen uns die Zeit, Ihnen zuzuhören.

Ärztlicher Tätigkeitsschwerpunkt

Neurologie

Die Neurologie stellt ein faszinierendes Gebiet der Medizin dar, das sich mit dem Nervensystem des Menschen befasst und ein breites Spektrum abbildet. Hier ein kleiner Auszug der neurologischen Krankheitsbilder:

  • Morbus Parkinson
  • Epilepsien
  • Schwindel- und Gleichgewichtsstörungen
  • Kopfschmerzen
  • Gesichtsschmerzen
  • Multiple Sklerose
  • Rückenschmerzen

Psychiatrie

Psychische Belastungen und Traumata gewinnen im Laufe der Zeit eine immer höhere Relevanz. Folgende Krankheitsbilder werden in unserer Psychiatrie behandelt:

  • Organische Störungen
  • Depression, bipolare affektive Störung
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Verkehrsmedizin

Die Verkehrsmedizin bildet einen wichtigen Teil der Humanmedizin ab. Sie umfasst Krankheiten, die zu einer Minderung der Fahrtauglichkeit führen und die nötige Reaktion im Straßenverkehr beeinträchtigen.

Sollten Sie für Ihren Besuch in unserer Praxis eine Übersetzungs-Unterstützung (Dolmetscher) benötigen,
beachten Sie bitte Folgendes:

  • es darf sich hierbei nicht um ein Familienmitglied handeln
  • gesetzlich verpflichtend ist die Begleitung durch einen Berufsdolmetscher
  • bei Bedarf einer Übersetzungsunterstützung melden Sie sich bitte frühzeitig in der Praxis
  • einen Kontakt zu Berufsdolmetschern vermitteln wir Ihnen gerne

Anfahrt:

Direkt am Busbahnhof Münsterplatz gelegen, können wir Ihnen die beste Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleisten, sodass Sie uns auf jeden Weg optimal erreichen können. Zudem bietet unsere Praxis gute Parkmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang.

VRR-Auskunft Anfahrt mit Bus und Bahn

Lageplan der Praxis für Neurologie und Psychiatrie in Castrop-Rauxel

Downloadbereich

Bitte bringen Sie den Fragebogen, je nach Bedarf, ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon.

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Praxis Klaudia Switkowska

Im Ort 4 | 44575 Castrop-Rauxel
Paracelsushaus am Busbahnhof
Allgemein:
Tel. 02305 – 42038
Gutachten:
Tel. 02305 – 440555

Termine vergeben wir individuell nach Vereinbarung.